Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix ENSO.
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage | |
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage | |
Kernkraft | |
Kohle | |
Erdgas | |
Sonstige fossile Energieträger |
375 g/kWh
0,0000 g/kWh
prozentualer Anteil:
90 %
8 %
2 %
Stand: 01.07.2025