Preise
gültig für Anmeldungen der Verbrauchsstelle ab 01.12.2021
Eintarifzähler
gültig ab 01.05.2022 |
netto1 |
brutto5 |
Verbrauchspreis
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
|
28,30 ct/kWh
168,38 €/Jahr
30,12 €/Jahr
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33,68 ct/kWh
200,37 €/Jahr
35,84 €/Jahr
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gültig bis 30.04.2022 |
netto2 |
brutto5 |
Verbrauchspreis
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
|
49,50 ct/kWh
168,38 €/Jahr
30,12 €/Jahr
|
58,91 ct/kWh
200,37 €/Jahr
35,84 €/Jahr
|
Zweitarifzähler
gültig ab 01.05.2022 |
netto3 |
brutto5 |
Verbrauchspreis HT6
Verbrauchspreis NT6
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
|
28,30 ct/kWh
23,27 ct/kWh
194,83 €/Jahr
30,12 €/Jahr
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33,68 ct/kWh
27,69 ct/kWh
231,85 €/Jahr
35,84 €/Jahr
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gültig bis 30.04.2022 |
netto4 |
brutto5 |
Verbrauchspreis HT6
Verbrauchspreis NT6
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
|
49,50 ct/kWh
44,47 ct/kWh
194,83 €/Jahr
30,12 €/Jahr
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58,91 ct/kWh
52,92 ct/kWh
231,85 €/Jahr
35,84 €/Jahr
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1Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
2Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
3Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
4Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
5 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
6 Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020:
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Montag - Freitag |
Samstag |
Sonn- und Feiertag |
Hochtarif (HT) |
06:00 - 22:00 Uhr |
09:00 - 22:00 Uhr |
keine |
Niedertarif (NT) |
00:00 - 06:00 Uhr,
22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 09:00 Uhr,
22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 24:00 Uhr |
Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.
Produktdetails
Liefergebiet |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung) |
Voraussetzung |
Anmeldung der Verbrauchsstelle ab 01.12.2021 |
Vertragserstlaufzeit |
keine |
Kündigungsfrist |
zwei Wochen |
Verbrauch |
bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung |
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. |
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Hinweis zur Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit es sich um Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG handelt. Für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden wird ein Zuschlag auf die Verbrauchspreise von 1,20 ct/kWh netto bzw. 1,43 ct/kWh brutto erhoben.