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Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er bewertet alle wichtigen Kenndaten, die den Energieverbrauch in einem Gebäude beeinflussen. Je nach Gebäude- und Nutzungsart unterscheidet man zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Die Energieeinsparverordnung regelt die rechtlichen Grundlagen des Energieausweises.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet die räumlichen Gegebenheiten des Gebäudes. Dabei wird der Heizwärmebedarf aus der Qualität der Heizungsanlage und dem vorhandenen Wärmeschutz ermittelt und ist damit unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner.
Was kostet der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude?
- ab 01.01.2021: 160,00 € brutto*
* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den Energieverbrauch wider, der zum Erwärmen des Gebäudes und des Wassers notwendig ist. Dabei wird die verbrauchte Energiemenge (witterungsbereinigt) von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden berücksichtigt. Diese Variante spiegelt also auch das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner wider.
ENSO prüft Ihre Angaben im Auftrag auf Vollständigkeit; für die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben sind Sie selbst verantwortlich.
Zugelassene Energieberater unseres Partners delta GmbH erstellen Ihren Energieausweis.
Sie bekommen den Energieausweis innerhalb von drei Wochen von ENSO zugesandt.
Was kostet der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude?
- ab 01.01.2021: 100,00 € brutto*
* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Accordion_Footer-FAQ-Energieausweis
Welche Angaben sind für den Energieausweis erforderlich?
Verbrauchsorientierter Energieausweis
bei Wohngebäuden fließen ein:
-
Gebäudenutzfläche (in m²)
-
Anzahl der Wohneinheiten
-
Leerstand (in %)
-
Baujahr von Gebäude und Heizungsanlage
-
Energieträger im Heizungssystem
-
Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden
-
Wasserverbrauch und mittlere Wassertemperatur (in °C)
bei Nicht-Wohngebäuden werden zudem berücksichtigt:
- Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung
Bedarfsorientierter Energieausweis
bei Wohngebäuden fließen ein:
-
Gebäudenutzfläche (in m²)
-
Anzahl der Wohneinheiten
-
Baujahr von Gebäude und Heizungsanlage
-
Form des Hauses mit angrenzenden Häuser
-
Form und Beheizung des Daches und Kellers
-
Konstruktionsart und Dämmung Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände und Fußboden zum Keller oder Erdreich
-
Art, Alter und Zustand der Fenster
-
Alter und Isolierungszustand der Heizung und der Warmwasseraufbereitung
Welcher Energieausweis ist für welches Gebäude geeignet?
*Bitte erstellen Sie ein formloses Dokument, um nachzuweisen, dass das gewünschte Gebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 entspricht. Das notwendige Niveau kann bspw. durch eine zwischenzeitliche Sanierung erfüllt werden. Sie haben Fragen? Unser Ansprechpartner Herr Stephan hilft Ihnen gern weiter.
Wer braucht den Energieausweis?
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jeder Verkäufer eines Gebäudes
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jeder Vermieter bei Neuvermietung
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jeder Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
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private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr (Aushangspflicht)
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Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
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bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Gebäude)
-
bei Objekten mit weniger als 50 m² Nutzfläche
-
bei typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)