Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

So können Sie uns erreichen:

  • per E-Mail: service@enso.de

  • per Post: ENSO Energie Sachsen Ost AG, Kundenservice,
    01064 Dresden

  • Service-Telefon: 0800 6686868 (kostenfrei)  
    Mo.-Fr. 7:00 - 19:00 Uhr, Sa. 8:00 - 14:00 Uhr

Warum macht ENSO Werbung?

Werbung ist ein unverzichtbarer Teil jeder Unternehmensdarstellung. Sie dient dazu, bei einem dynamischen Wettbewerb dauerhaft am Markt zu bestehen und den Energiestandort Ostsachsen zu sichern. Durch Bekanntheit, wie wir Sie durch Werbung erreichen, möchten wir ENSO als kundenorientiertes Unternehmen für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme positionieren. Künftig sollen die Menschen in der Region bei "Energie" an ENSO denken.

Welchen Nutzen bietet ENSO?

Die Bündelung der Kräfte wird Ihnen in Zukunft viele Vorteile bieten:

  • abgestimmte Baumaßnamen für Strom und Erdgas, so dass mehrmalige Straßenbaumaßnahmen entfallen,

  • gemeinsame Versorgungsanfrage für Strom und Erdgas,

  • eine einheitliche Service-Telefonnummer für Strom und Erdgas,

  • Vereinheitlichung des Direkt-Services im Internet,

  • gemeinsames Ablese- und Abrechnungssystem.

Wir informieren Sie zum aktuellen Stand der Änderungen.

Warum erhalte ich das ENSO-Magazin?

Alle Kunden der ENSO Energie Sachsen Ost AG erhalten das ENSO-Magazin. Das ENSO-Magazin bietet Ihnen gebündelte Informationen zu Strom, Erdgas, Wasser und Wärme. Dazu gibt es einen Überblick über die regionalen Aktivitäten von ENSO und Interessantes aus Ostsachsen.

Das ENSO-Magazin wird ohne persönliche Anschrift an alle Briefkästen im Netzgebiet der ENSO verteilt. So bekommen Sie einerseits 4-mal im Jahr aktuelle Informationen zum Thema Energie und andererseits sind die Kosten für die Verteilung überschaubar.

Was macht ENSO?

ENSO versorgt Sie sicher und zuverlässig aus einer Hand mit allem, was Sie im täglichen Leben brauchen: einem Komplettangebot aus Strom, Erdgas, Wasser, Wärme und energienahen Dienstleistungen.

Zutreffend für Strom und Erdgas

Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und den gültigen Preisen.

Entgelt für Netznutzung/Netzentgelte

Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Grundpreis

Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Marktlokation

Die Marktlokation ist die Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden.

Messlokation

Die Messlokation ist die Stelle, an der die entnommene Energie gemessen wird. Die Messlokation beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.

Messdienstleistung

Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
 

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.

Stromsteuer/Energiesteuer

Die Stromsteuer/Energiesteuer sind durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuern auf den Energieverbrauch.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis

Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

Verbrauchsstelle

Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Vertragskonto

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verbrauchsstelle erfasst.

Wartungsdienste und -entgelte

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Zählpunktbezeichnung/Zählernummer

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Speziell für Strom

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Zum 01.07.2022 wurde diese von der Bundesregierung auf 0,00 ct/kWh gesenkt.

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) (www.gesetze-im-internet.de)

KWK-Umlage

Die Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) (www.gesetze-im-internet.de)

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Netzumlage nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Netzumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) (www.gesetze-im-internet.de)

Stromkennzeichnung

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Umlage für abschaltbare Lasten

Diese Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (www.gesetze-im-internet.de)

Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der StromNEV entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) (www.gesetze-im-internet.de)

Speziell für Erdgas

Brennwert

Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.

Bilanzierungsumlage

Mit externer Regelenergie gleicht der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung von Erdgas aus und gewährleistet so die ununterbrochene Gasversorgung der Endabnehmer. Die Kosten hierfür werden als Bilanzierungsumlage in getrennten Bilanzierungskonten für Standardlastprofilabnahmestellen (SLP) und Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) geführt und auf die Endabnehmer übertragen.

CO₂-Preis

Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab. Er soll zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Der CO2-Preis wird auf fossile Heiz- und Kraftstoffe erhoben.

BEHG (www.gesetze-im-internet.de)

Gasbeschaffungsumlage

Die geplante Gasbeschaffungsumlage, die ab 01.10.2022 eingeführt werden sollte, wurde rückwirkend zum 09.02.2022 aufgehoben und tritt nicht in Kraft. Die Umlage war geplant, um systemrelevante Gasimporteure finanziell zu stützen und somit die Gasversorgung für Deutschland sicherzustellen.

Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) die Kosten ersetzen, die ihm zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für die Gasspeicheranlagen entstehen.

EnWG (www.gesetze-im-internet.de)

Konvertierungsentgelt (H-L)

Beim Erdgas werden die Qualitäten L (low) und H (high) unterschieden. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt erhoben.

Soforthilfe

Die Bundesregierung hat im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) festgelegt, dass Erdgaskunden kurzfristig finanziell für die gestiegenen Gaspreise entlastet werden sollen. Die Soforthilfe für Dezember 2022 schafft somit einen Ausgleich für die erhöhten Kosten und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023. Sie wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

EWSG (www.gesetze-im-internet.de)

Thermische Gasabrechnung

Erdgas wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann.

Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Zustandszahl

Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.

Welche Angaben sind für den Energieausweis erforderlich?

Verbrauchsorientierter Energieausweis

bei Wohngebäuden fließen ein:

  • Gebäudenutzfläche (in m²)

  • Anzahl der Wohneinheiten

  • Leerstand (in %)

  • Baujahr von Gebäude und Heizungsanlage

  • Energieträger im Heizungssystem

  • Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden

  • Wasserverbrauch und mittlere Wassertemperatur (in °C)

bei Nicht-Wohngebäuden werden zudem berücksichtigt:

  • Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung

Bedarfsorientierter Energieausweis

bei Wohngebäuden fließen ein:

  • Gebäudenutzfläche (in m²)

  • Anzahl der Wohneinheiten

  • Baujahr von Gebäude und Heizungsanlage

  • Form des Hauses mit angrenzenden Häuser

  • Form und Beheizung des Daches und Kellers

  • Konstruktionsart und Dämmung Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände und Fußboden zum Keller oder Erdreich

  • Art, Alter und Zustand der Fenster

  • Alter und Isolierungszustand der Heizung und der Warmwasseraufbereitung

Welcher Energieausweis ist für welches Gebäude geeignet?

Entscheidung Energieausweis
 
*Bitte erstellen Sie ein formloses Dokument, um nachzuweisen, dass das gewünschte Gebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 entspricht. Das notwendige Niveau kann bspw. durch eine zwischenzeitliche Sanierung erfüllt werden. Sie haben Fragen? Unser Ansprechpartner Herr Stephan hilft Ihnen gern weiter.

Wer braucht den Energieausweis?

  • jeder Verkäufer eines Gebäudes

  • jeder Vermieter bei Neuvermietung

  • jeder Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes

  • private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr (Aushangspflicht)

  • Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Gebäude)

  • bei Objekten mit weniger als 50 m² Nutzfläche

  • bei typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)

Hinweise zur Durchführung der Thermografie

Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte bereiten Sie die Thermografie wie folgt vor:

  •     einen Tag vorher alle beheizbaren Räume rund um die Uhr auf ca. 20 °C heizen und nur Stoßlüften, d. h. auch die Nachtabsenkung der
        Heizung deaktivieren
  •     nach Möglichkeit zugestellte Außenwandflächen (Brennholz etc.) freiräumen
  •     den Nachbarn oder Hausbewohnern Bescheid geben
  •     den Hund, wenn vorhanden, im Zwinger lassen
  •     die Gartentür nicht verschließen

Der Vor-Ort-Termin dauert in etwa 15 - 25 Minuten. Es ist nicht notwendig, dass Sie an diesem Tag zu Hause sind. Idealerweise werden die Aufnahmen mit der Wärmebildkamera in den frühen Morgen- oder Abendstunden erstellt. Bei geeigneter Witterung (keine Sonnenbestrahlung des Gebäudes) können die Aufnahmen auch tagsüber durchgeführt werden.

Allgemeine Voraussetzungen zur Durchführung einer Thermografie

  • Sie sind Hauseigentümer

  • Ihr Objekt befindet sich im Vertriebsgebiet der SachsenEnergie AG (Objekte außerhalb dieses Gebietes auf Anfrage)

Ihre Rechnung einfach erklärt

Um alle Details in Ihrer Jahresabrechnung nachvollziehen zu können, haben Sie die Möglichkeit, eine Musterrechnung mit einem Klick herunterzuladen. Auf der Musterrechnung erläutern wir Ihnen Begriffe und geben Ihnen einen einfachen Überblick, wie sich Ihre Rechnung zusammensetzt.

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