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Gewerbekunden Erdgas Pflichtangaben Produkte und Verträge
Informationen zu unseren Produkten und Verträgen – Erdgas

Betrifft alle zurzeit im Produktportfolio der SachsenEnergie AG vorhandenen Produkte

Name und Anschrift des Lieferanten

SachsenEnergie AG
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden

Belieferte Verbrauchsstelle, Identifikationsnummer der Entnahmestelle

Die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie die dazugehörige Identifikationsnummer finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Produkt- und Tarifbezeichnung

Die Produkt- und Tarifbezeichnung Ihres Gasliefervertrages finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag kommt durch Vertragsbestätigung der SachsenEnergie AG in Textform unter Angabe des Lieferbeginns zustande. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Den Lieferbeginn finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er vom Kunden oder von der SachsenEnergie AG mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag zunächst bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ende dieser Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden oder der SachsenEnergie AG mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden.

Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder nach den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen) bleiben unberührt.

Weitere Informationen zu Kündigungsterminen und -fristen finden Sie in Ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Ein ggf. bestehendes Recht eines Verbrauchers zum Widerruf bleibt unberührt.

Wohnsitzwechsel

Ist der Kunde ein Haushaltskunde i. S. d. § 3 Nr. 22 EnWG, ist er im Falle eines Wohnsitzwechsels gem. § 41b Abs. 5 EnWG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in Ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Preise und Preisänderungen

Die geltenden Preise finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Preise“.

Änderungen der Preise durch die SachsenEnergie AG erfolgen nach den vereinbarten Regelungen zu Preisänderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Aktuelle Informationen zu Produkten, gebündelten Produkten/Leistungen und Preisen sind unter www.enso.de veröffentlicht.

Zeitpunkt der Abrechnung und Zahlungsweisen

Die Abrechnung erfolgt durch die SachsenEnergie AG einmal pro Jahr, über den von der SachsenEnergie AG bestimmten Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreitet und zum Ende des Lieferverhältnisses, soweit der Kunde keinen anderen von der SachsenEnergie AG angebotenen Abrechnungszeitraum mit der SachsenEnergie AG vereinbart hat. Die Zeitpunkte Ihrer monatlichen Abschlagszahlung und jährlichen Abrechnung finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Zahlungstermine für Ihre Abschläge“.

Der Kunde ist berechtigt, seine Zahlungen an die SachsenEnergie AG im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrags oder Überweisung (auch Barüberweisung) zu leisten. Barzahlung ist als Zahlungsweise ausgeschlossen.

Lieferantenwechsel, Wartungsdienste und -entgelte

Ein Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Haftung

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).

In allen übrigen Haftungsfällen (zum Beispiel bei schuldhafter Pflichtverletzung vertraglich vereinbarter Leistungen, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen können) ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

Energiesteuer-Hinweis

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Informationen zum Streitbeilegungsverfahren

Die SachsenEnergie AG beantwortet Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der SachsenEnergie AG (Verbraucherbeschwerden) nach § 111a EnWG innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Diese sind zu richten an: SachsenEnergie AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden oder per Telefon an 0800 6686868 oder per E-Mail an Service-ENSO@SachsenEnergie.de.

Wird der Verbraucherbeschwerde durch die SachsenEnergie AG in dieser Zeit nicht abgeholfen, kann der Kunde als Verbraucher nach § 111b EnWG die Schlichtungsstelle anrufen. Die SachsenEnergie AG ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle ist zurzeit erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erteilt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228 141516, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Ausgenommen sind ausgewählte Sonderprodukte. Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice, um nähere Informationen zu erhalten.

ENSO - Eine Marke der SachsenEnergie - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
So erreichen Sie uns Service-Telefon

0800 6686868 (kostenfrei)

Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst

Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881

Störungen im Netzgebiet (www.Sachsen-Netze.de)
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Marktpartner Einkaufsgebiete und -bedingungen (www.SachsenEnergie.de) AVA@SachsenEnergie (www.SachsenEnergie.de) Materialdienstleistungen (www.SachsenEnergie.de)
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