Sie planen den Neubau oder die Modernisierung Ihrer Immobilie und brauchen eine moderne und umweltgerechte Heizung sowie warmes Wasser rund um die Uhr? Bei Bedarf wollen Sie sich zusätzlich bei der Stromversorgung unabhängiger machen?
Sie wollen Zeit und Geld sparen, keinen Aufwand mit Wartung und Reparaturen Ihrer Energieerzeugungsanlage sowie langfristig kalkulierbare Kosten haben? Dann liegen Sie mit ENSO.Wärme.Komfort genau richtig.
Wir planen, finanzieren, installieren und betreiben die Heizunsganlage bzw. KWK-Anlage Ihrer Immobilie auf eigenes wirtschaftliches Risiko und versorgen Ihr Haus mit behaglicher Wärme, warmem Wasser und bei Bedarf mit Strom.
Wir sorgen für die regelmäßige Wartung der Wärme- und Stromerzeugungsanlage und tragen sämtliche anfallenden Reparaturen während der gesamten Laufzeit. Unser 24-Stunden-Notdienst garantiert höchste Versorgungssicherheit, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wir bieten eine komfortable Wärme- und bei Bedarf zusätzlich eine Stromversorgung inklusive Rundum-Service. Sie entrichten lediglich einen festen monatlichen Betrag (Grundpreis) zuzüglich der Kosten für die verbrauchte Wärme und den Strom.
Durch Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung halten Sie die gesetzlichen Anforderungen an Wärmeerzeugungsanlagen für den Neubau von Immobilien (EE-Wärmegesetz, ENEV) ein. Selbstverständlich erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Bestand ein (Wärmelieferverordnung).
Der Gesamtpreis für die Versorgung mit Wärme aus einer Heizungsanlage bzw. KWK-Anlage der ENSO setzt sich aus diesen Komponenten zusammen:
- Jahresgrundpreis in €/Jahr, verbrauchsunabhängig
- Verbrauchspreis in ct/kWh, verbrauchsabhängig
Die Ausgangswerte für den Jahresgrundpreis, den Verbrauchspreis ergeben sich aus Ihrer objektindividuellen Preisliste beziehungsweise Ihrem Wärmeliefervertrag. Sie ändern sich nach Maßgabe des jeweiligen Preisblattes und den Bestimmungen Ihres Wärmeliefervertrages.
Indexwerte für Wärmelieferverträge mit Preisgleitformeln
Hier finden Sie die Werte für die Indizes, Musterpreisblätter und Berechnungsbeispiele.
Der in einer KWK-Anlage erzeugte Strom lässt sich unterschiedlich nutzen. Einerseits kann er ins öffentliche Stromnetz eingespeist, anderseits im Gebäude genutzt werden. Für die Verwendung im Gebäude bietet Ihnen die ENSO sowohl die Lieferung als Allgemeinstrom als auch die Belieferung Ihrer Mieter mit KWK-Strom an (Mieterstrommodell).
Welche Lösungen am Besten zu Ihren Wünschen passen, ermitteln wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Bei einer Umstellung der bisherigen eigenen Wärmeerzeugung auf eine gewerbliche Wärmelieferung müssen Vermieter und Wärmelieferant (hier: ENSO) den § 556 c BGB und die Wärmelieferverordnung einhalten.
Für Neubau und Modernisierung Ihrer Wärmeversorgung sind vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) einzuhalten.
Sie wollen wissen, was das für Sie bedeutet? Sprechen Sie mit uns. Sie erhalten schnell eine Antwort.
Typische Gebäude | spez. Energieverbrauch |
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Einfamilienhaus, einfacher Wärmeschutz, 180 m² | 150 kWh/m² pro Jahr |
mittleres Mehrfamilenhaus, guter Wärmeschutz, 2.000 m², ca. 30 Wohnungen | 80 kWh/m² pro Jahr |
großes Mehrfamilienhaus, guter Wärmeschutz, 12.000 m², über 100 Wohnungen | 90 kWh/m² pro Jahr |
Fernwärmegebiet | ||||
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Nünchritz | Zeithain | Königswartha | Wärmeversorgung Weigsdorf-Köblitz GmbH |
|
Brennstoff | 100 % Erdgas | 100 % Erdgas | 100 % Erdgas | 100 % Erdgas |
Prozentualer Anteil erneuerbarer Energien im FW-Netz | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Anteil Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) | 28 % | 0 % | 48 % | 19 % |
CO₂-Emissionen* | 257 g/kWh | 300 g/kWh | 172 g/kWh | 273 g/kWh |
Primärenergiefaktor* | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,1 |
Netzverluste in MWh | 222,0 | 147,7 | 1.419,0 | 284,0 |
* aus Gebäudeenergiegesetz 2020
Brennstoff | Erdgas | Heizöl, leicht | Flüssiggas | Pellets |
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CO₂-Emissionen* | 240 g/kWh | 310 g/kWh | 270 g/kWh | 20 g/kWh |
Primärenergiefaktor* | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,1 |
* aus Gebäudeenergiegesetz 2020
0800 6686868 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881