Unser Energiemarkt ist stark in Bewegung. Die Großhandelspreise sind weltweit seit dem letzten Jahr enorm angestiegen und bewegen sich weiterhin auf einem extrem hohen Preisniveau. Ein Ende dieser noch nie dagewesenen Entwicklung ist derzeit nicht absehbar.
Ein Grund für den enormen Preisanstieg: Die aktuell sehr hohen Beschaffungspreise für Erdgas und Strom am Energiemarkt. Dieses derzeit außergewöhnlich hohe Preisniveau entsteht, wenn ein sinkendes Angebot auf eine erhöhte Nachfrage trifft. Dafür verantwortlich sind unter anderem folgende Faktoren:
2021 musste der Energiebedarf noch mehr aus den Energieträgern Kohle und Gas gedeckt werden. Zum einen, weil witterungsbedingt weniger Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden konnte. Zum anderen, weil 2021 eine Vielzahl französischer und auch deutscher Kernkraftwerke abgeschaltet wurde. Damit hat sich die Nachfrage nach Gas wieder erhöht und der Preis steigt. Dies bedeutet gleichzeitig höhere Kosten für die Stromproduktion aus Gas.
Die Pandemie und die Lockdowns haben der Wirtschaft geschadet. Von diesem Einbruch erholt sich die Wirtschaft nun, die Nachfrage nach Energie und Rohstoffen ist weltweit wieder gestiegen. Mehr Nachfrage bedeutet höhere Preise.
Durch die Abhängigkeit von Russland kann die russische Gaslieferung das Angebot und damit die Nachfrage und somit den Preis stark beeinflussen.
Experten rechnen mittel- und längerfristig nicht mit einer Entspannung bei den Energiepreisen. Sie gehen davon aus, dass die Lieferbeziehungen mit Russland nachhaltig gestört sind und auf absehbare Zeit nicht mit einer Wiederherstellung früherer Verhältnisse zu rechnen ist.
Aufgrund dieser Marktpreisentwicklung sind auch wir gezwungen, schrittweise Preisanpassungen vorzunehmen, um unsere in letzter Zeit extrem anziehenden Einkaufspreise dem Weltmarkt anzugleichen.
Durch den kurzfristigen Wegfall russischer Erdgasimporte hat die Bundesregierung zudem mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind.
Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung im August 2022 unter anderem neue Umlagen auf den Erdgaspreis eingeführt – die Gasspeicherumlage und die Gasbeschaffungsumlage.
Die Umlagen werden allen Erdgaslieferanten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, so auch der SachsenEnergie, ohne dass wir Einfluss darauf haben. Wir als Unternehmen profitieren auch nicht von den Umlagen, sondern führen diese vollständig an den Marktgebietsverantwortlichen ab.
Aufgrund der Einführung/Erhöhung folgender Umlagen passte SachsenEnergie die Erdgaspreise entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen schrittweise zum 01.10.2022 bzw. 01.11.2022 an:
- Gasbeschaffungsumlage (nach § 26 EnSiG): 2,419 ct/kWh (veröffentlicht am 15.08.2022)
- Gasspeicherumlage (nach § 35e EnWG): 0,059 ct/kWh (veröffentlicht am 18.08.2022)
- Bilanzierungsumlage (GaBi Gas 2.0): steigt von 0,00 ct/kWh auf 0,570 ct/kWh (veröffentlicht am 18.08.2022)
Bereits am 03.10.2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage wieder aufgehoben. Damit entlasten wir unsere Kunden um 2,419 ct/kWh netto bzw. die hochgerechneten Kosten für die Gasbeschaffungsumlage. SachsenEnergie passt die Erdgaspreise für ihre Kunden rückwirkend zum 01.10.2022 entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen an.
Weiterhin im Erdgaspreis enthalten bleiben hingegen die Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage. SachsenEnergie kümmert sich darum, dass alles korrekt umgesetzt wird. Bei Änderungen des Abschlags werden unsere Kunden per Brief oder im Onlineservice informiert.
Preisänderungen sind unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich möglich.
Im Erdgaspreis sind folgende Kosten enthalten:
- die Umsatzsteuer (19 % bis 30.09.2022, 7 % ab 01.10.2022)
- die Energiesteuer
- die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte
- die Konzessionsabgabe
- die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sog. CO2-Preis
- die gesetzlichen Umlagen (Gasspeicherumlage, Bilanzierungsumlage)
- Beschaffungs- und Vertriebskosten
Die in unseren Erdgaslieferverträgen vereinbarten Preisgarantien enthalten in der Regel nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Steuern, Umlagen und Abgaben.
Änderungen bei Wirksamwerden künftiger neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen/Entlastungen sind u.a. davon ausgenommen. Deshalb sind auch Erdgaslieferverträge mit laufender Preisgarantie von der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage betroffen.
Die rückwirkend zum 01.10.2022 beschlossene Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 % auf 7 % werden wir für unsere Kunden selbstverständlich berücksichtigen. Die Senkung ist bis 31.03.2024 befristet.
Ja, die Umlagen sind Bestandteil des Netto-Verbrauchspreises. Deshalb wird auch für diese zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben.
Durch die erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen von russischen Lieferanten hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Gasversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Daraus resultieren neue Umlagen, die in den Erdgaspreis einfließen und diesen zusätzlich erhöhen. Im Einzelnen sind dies:
- die Gasbeschaffungsumlage (am 03.10.2022 wieder abgeschafft) und
- die Gasspeicherumlage
Ziel der Umlagen ist es, die deutschlandweit betriebsnotwendigen Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten sowie Insolvenzen von systemkritischen Gasvorlieferanten und daraus folgende Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.
Diese Umlagen werden allen Erdgaslieferanten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, so auch der SachsenEnergie. Einfluss darauf haben wir nicht. Und wir profitieren als Unternehmen auch nicht von den Umlagen, sondern führen diese vollständig an die zuständige Stelle (den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen) ab.
Wir passen Ihren Abschlag den aktuellen Preisen an, wenn sich andernfalls hohe Nachzahlungen mit der nächsten Rechnung ergeben würden. Über Abschlagsänderungen informieren wir Sie rechtzeitig. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden aufgrund der aktuellen Entwicklungen dringend Energie einzusparen.
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen im Jahr vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Am 18.08.2022 wurde die Höhe der Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 mit 0,059 ct/kWh netto bekannt gegeben. Ab 01.07.2023 beträgt die Gasspeicherumlage 0,145 ct/kWh.
SachsenEnergie gibt die Gasspeicherumlage an ihre Kunden weiter. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfolgt die Weitergabe in der Grundversorgung zum 01.10.2022, in den übrigen Produkten zum 01.11.2022. Um hohe Nachzahlungen mit der nächsten Rechnung zu vermeiden, prüfen wir Ihre monatlichen Abschläge und passen diese bei Bedarf an.
Die Gasspeicherumlage gilt bis 01.04.2025. Sie kann in 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. Änderungen der Gasspeicherumlage wird THE jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.
Die Gasbilanzierungsumlage gibt es bereits seit mehreren Jahren. Sie ist auch als Regel- und Ausgleichsenergieumlage bekannt und wird jährlich jeweils zum 1. Oktober durch die Trading Hub Europe (THE) festgelegt.
Am 18.08.2022 gab THE die Höhe der Bilanzierungsumlage ab 01.10.2022 bekannt. Sie beträgt 0,57 ct/kWh netto für Haushalts- und Kleingewerbekunden und 0,39 ct/kWh netto für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (z. B. Geschäftskunden mit höherem Verbrauch). Bis 30.09.2022 beträgt sie 0,00 ct/kWh netto.
Wofür wird die Bilanzierungsumlage erhoben?
Um die tatsächlichen physischen Differenzen zwischen Einspeisung und Verbrauch je Stunde ausgleichen zu können, wird Regelenergie benötigt. Bedeutet: Energie wird gekauft oder verkauft.
Ergibt sich am Ende des Gastages aus dem Saldo der eingespeisten und verbrauchten Mengen eine Differenz, wird diese mit Ausgleichsenergie berechnet. Aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie und eines damit zu erwartenden Fehlbetrages, wird zu dessen Deckung die Bilanzierungsumlage erhoben.
THE prognostiziert aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- bzw. Gasverkäufe die Höhe der Bilanzierungsumlage, getrennt für Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) und registrierender Leistungsmessung (RLM). Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird jeweils zum 1. Oktober angepasst und sechs Wochen vorher durch THE auf deren Internetseite veröffentlicht.
Rückblick: Durch die erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen von russischen Lieferanten waren bzw. sind die Gasimporteure immer noch gezwungen, die ausfallenden Liefermengen kurzfristig anderweitig zu beschaffen. Dies ist aufgrund der bestehenden Lage am Gasmarkt nur zu wesentlich höheren Preisen möglich als ursprünglich vereinbart.
Die Handlungsfähigkeit der Gasimporteure musste gesichert werden, damit sie die für Haushalte und Wirtschaft erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können.
Über die sogenannte Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sollte ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über alle Gaslieferanten erfolgen. Diese Kosten konnten an ihre Kunden weitergeben.
Am 15.08.2022 gab THE die Höhe der Gasbeschaffungsumlage mit 2,42 ct/kWh netto ab 01.10.2022 bekannt.Die Gasbeschaffungsumlage sollte vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 für jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Gas gezahlt werden. Sie machte somiteinen Teil Ihres Erdgaspreises aus. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfolgte durch SachsenEnergie die Information zur Weitergabe der Umlage an ihre Kunden - in der Grundversorgung zum 01.10.2022, in den übrigen Produkten zum 01.11.2022. Um die Verbraucher zu entlasten, wurde die Gasbeschaffungsumlage am 03.10.2022 wieder aufgehoben - rückwirkend zum 01.10.2022.
Gut zu wissen: Die Gasbeschaffungsumlage berücksichtigte ausschließlich die Mehrkosten der Gasimporteure für die kurzfristige Ersatzbeschaffung ausgefallener Importmengen. Sie stand nicht im Zusammenhang mit den Kosten, die die SachsenEnergie für den regulären Einkauf der eigenen Erdgasmengen für kommende Lieferjahre hat. Unabhängig von der Umlage stiegen auch unsere Beschaffungskosten durch die generelle Preisentwicklung an den Energiemärkten.
0800 6686868 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881