Damit die Energiewende gelingt, hat der Gesetzgeber beschlossen, Netze, Erzeugung und Verbrauch optimal miteinander zu verbinden. Daher werden bislang eingesetzte Stromzähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt. Grundlage hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Die neuen digitalen Zähler werden umgangssprachlich auch Smart Meter genannt. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet dabei technisch zwischen dem modernen und dem intelligenten Zähler:
Moderne Zähler zeigen mehr als nur den aktuellen Zählerstand an. Direkt am Display lässt sich der momentane Stromverbrauch ablesen. Auch historische Verbrauchswerte in einem Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresintervall der letzten 24 Monate werden dargestellt. Die Daten werden wie gewohnt lokal im Zähler gespeichert. Das heißt der Zählerstand wird einmal jährlich von uns oder von Ihnen abgelesen.
Wird ein moderner Zähler zusätzlich über einen Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden, dann spricht man von einem intelligenten Messsystem. Über eine verschlüsselte Kommunikationsanbindung werden Ihre Daten so fernausgelesen.
- Sie haben Ihren Stromverbrauch und Ihre Stromkosten immer im Blick. Damit sparen Sie Strom, Geld und Nachzahlungen sind kein Thema mehr.
- Mit der Fernauslesung erhalten Sie eine verbrauchsgenaue Abrechnung, die Sie einfach nachvollziehen können.
- Sie können sich für variable Tarife entscheiden und Ihren Stromverbrauch in die Zeiten legen, in denen er besonders günstig ist (Stichwort Niedertarifzeit).
Die Installation intelligenter Messsysteme ist für bestimmte Kundengruppen gesetzlich verpflichtend. Dabei wird sich am Jahresverbrauch elektrischer Arbeit beziehungsweise der Nennleistung einer Erzeugungsanlage orientiert.
Zunächst erhalten einen intelligenten Zähler:
- Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- steuerbare Verbraucher nach § 14a EnWG
- Erzeuger mit einer Nennleistung über 7 kW
Zu einem späteren Zeitpunkt bekommen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und Erzeuger mit einer Nennleistung unter 7 kW einen intelligenten Zähler.
Konventionelle Messtechnik wird durch den Messstellenbetreiber gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Sollte ein Ein- oder Umbau zu einer modernen Messeinrichtung oder zu einem Intelligenten Messsystem notwendig werden, benachrichtigen wir Sie dazu rechtzeitig.
Gemäß §5 und §6 MsbG haben Sie als Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer die Möglichkeit den Messstellenbetreiber zu wechseln, wenn durch diesen ein
einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
Der Gesetzgeber hat auf die Herausforderungen in der Energiewirtschaft reagiert. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) am 2. September 2016 wurden die rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von Smart Metern geschaffen.
Das Gesetz fördert die Nachhaltigkeit und die Integration von erneuerbaren Energien. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist dabei das Kernelement und regelt konkret den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. In diesem Zusammenhang ist der Fokus besonders auf die Datensicherheit sowie eine faire Verteilung der Kosten gelegt worden.
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