Politische Entscheidungen auf Bundesebene verursachen Preisanpassungen auf dem Energiemarkt. Hier finden Sie Antworten und Hinweise, wie SachsenEnergie mit diesen Herausforderungen umgeht und wie unsere Lösungen für Sie als Kundinnen und Kunden aussehen
Die Bundesregierung hat das Auslaufen der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme zum Jahreswechsel 2023/2024 beschlossen. Zusätzlich strich die Ampelkoalition Zuschüsse für die Entgelte der Übertragungsnetze. Diese werden deshalb durch die Netzbetreiber 2024 erhöht.
Auf die Haushalts- und Kleingewerbekunden von SachsenEnergie kommen beim Strom trotzdem keine Mehrbelastungen zu. Ostdeutschlands größter Kommunalversorger übernimmt die Kosten in zweistelliger Millionenhöhe. Auch für fast alle Privatkunden im Erdgas kompensiert SachsenEnergie die bisherige Hilfe der Politik.
Wir tragen als Unternehmen „Sachsen“ in unserem Namen und fühlen uns der Region verbunden. Dazu gehört, Verantwortung für die Menschen zu übernehmen. Die Basisversorgung mit Strom und Erdgas soll für jeden Sachsen bezahlbar bleiben, auch wenn die Unterstützung des Staates wegfällt. Deswegen stellen wir sicher, dass Strom und Erdgas für jeden Haushalt erschwinglich bleiben.
Auf die Haushalts- und Kleingewerbekunden von SachsenEnergie kommen keine Mehrbelastungen durch die neuerlich gestiegenen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber zu. Ostdeutschlands größter Kommunalversorger übernimmt die Kosten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags für seine Kleinkunden. 650.000 sächsische Stromkunden profitieren auf diese Weise von einem weiterhin stabilen Strompreis.
Die Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte von derzeit 3,12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 6,43 Cent bei den vier Übertragungsnetzbetreibern entstand, weil die Ampel-Koalition die bisherige Förderung von 5,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzentgelte gestrichen hat. Das Geld sollte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen, der infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts aufgelöst wurde.
SachsenEnergie kompensiert für nahezu alle Erdgas-Privatkunden die bisherige Unterstützungsleistung der Politik, die in Form der Gaspreisbremse ab 2024 nicht fortgeführt wird. Die Entlastung gilt insbesondere für alle Kunden der SachsenEnergie, welche auf Erdgas zur Wärmenutzung angewiesen sind und damit mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Damit entsteht für diese Kunden durch den Wegfall der Preisbremse keine zusätzliche finanzielle Belastung. Kunden mit bestehender Preisbindung bis März und September 2024 erhalten einen Treuebonus, der die Preisbremsen kompensiert.
Kunden, deren Preisbindung noch bis zum 31.03.2024 besteht, erhalten neben dem Treuebonus außerdem die Zusage, dass sie zum 01.04.2024 eine Preissenkung erhalten. Zudem senkt SachsenEnergie die flexiblen Tarife ohne vertragliche Preisbindung zum 01.01.2024 auf unter 12 Cent je Kilowattstunde. Diese Kunden wurden bereits im November informiert. Auch die Kunden in der Grundversorgung können sich über eine Preissenkung unter den Deckel der Preisbremse für Erdgas freuen. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen sechswöchigen Ankündigungsfrist ist diese Änderung erst zum 01.02.2024 möglich.
Trotz des Auslaufens der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme mit dem Ende 2023 halten wir für mögliche Fragen hier Informationen zu diesem Hilfsangebot der Politik für unsere Kundinnen und Kunden vor.
Fast alle unserer Kunden profitieren zu 100 % von Strompreisen unterhalb der Preisbremse.
Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für Haushalte und Gewerbe ab 01.03.2023 sowie rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Wärmepreisbremse deckelt den Preis für Wärme (z. B. Fernwärme) für Haushalte und Gewerbe ab 01.03.2023 sowie rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
In unserem Energielexikon erfahren Sie Wissenswertes zu verschiedenen Begriffen rund um die Energie.
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