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Content-Group_Produkte-Zuhause-Strom-Ersatzversorgung-Produktinformationen
Preise
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit es sich um Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG handelt.
Eintarifzähler
gültig ab 01.01.2021 | netto | brutto1 | ||
---|---|---|---|---|
Verbrauchspreis Grundpreis |
25,24 ct/kWh 83,77 €/Jahr |
30,04 ct/kWh 99,69 €/Jahr |
Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Stand: 01.01.2021
ct/kWh | €/Jahr | |
Stromsteuer | 2,050 | |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 6,500 | |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,395 | |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§19 StromNEV-Umlage) | 0,432 | |
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage) | 0,009 | |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,254 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)2 | 1,380 | |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,880 | |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 | |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 13,743 | |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | ||
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 40,03 | |
am Verbrauchspreis | 7,340 | |
2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
3 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen oder einer modernen Messeinrichtung.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Zweitarifzähler
gültig ab 01.01.2021 | netto | brutto1 | ||
---|---|---|---|---|
Verbrauchspreis HT4 Verbrauchspreis NT4 Grundpreis |
25,24 ct/kWh 20,77 ct/kWh 114,39 €/Jahr |
30,04 ct/kWh 24,72 ct/kWh 136,12 €/Jahr |
||
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung | 30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Stand: 01.01.2021
ct/kWh | €/Jahr | |
Stromsteuer | 2,050 | |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 6,500 | |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,395 | |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§19 StromNEV-Umlage) | 0,432 | |
Umlage nach § 18 AbLaV (abLaV-Umlage) | 0,009 | |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,254 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)2 | ||
am Verbrauchspreis HT | 1,380 | |
am Verbrauchspreis NT | 0,610 | |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,880 | |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 | |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 14,763 | |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen | ||
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 69,63 | |
am Verbrauchspreis HT | 7,340 | |
am Verbrauchspreis NT | 3,640 | |
2 Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. 3 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen oder einer modernen Messeinrichtung. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. |
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
4 Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020:
Montag - Freitag | Samstag | Sonn- und Feiertag | |
Hochtarif (HT) | 06:00 - 22:00 Uhr | 09:00 - 22:00 Uhr | keine |
Niedertarif (NT) | 00:00 - 06:00 Uhr, 22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 09:00 Uhr, 22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 24:00 Uhr |
Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.
Details
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet SachsenEnergie AG (Niederspannung) |
Lieferdauer | auf 3 Monate begrenzt Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen von ENSO.Strom.Privat. |
Zähler | direkt messender Drehstromzähler (Eintarif- oder Mehrtarifzähler) |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |