Zählerstand mitteilen
Sparen Sie sich den Gang zum Briefkasten und teilen Sie uns Ihren Zählerstand online mit - jederzeit, schnell und bequem.
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Unterschiedlichste Gründe können den Strom- bzw. Erdgasverbrauch maßgeblich beeinflussen. Passen Sie jetzt einfach und bequem Ihre monatlichen Abschläge an.
Im Kundenbereich können Sie Ihre persönlichen Daten einsehen und anpassen.
Möchten Sie eines Ihrer aktuellen Strom- bzw. Erdgasprodukte ändern? Nutzen Sie unseren Service und wählen Sie einfach ein anderes Produkt aus.
Ziehen Sie um? Möchten Sie für Ihre neue Verbrauchsstelle auch ein passendes ENSO-Produkt haben? Mit unserem Service geht’s einfach und schnell.
Als ENSO-Geschäftskunde mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh (Strom) bzw. 1.500.000 kWh (Erdgas) können Sie Ihre Verbrauchsdaten bequem über ENSO.Metri.Lambda abrufen.
Um alle Details in Ihrer ENSO-Jahresabrechnung nachvollziehen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Musterrechnung mit einem Klick herunterzuladen. Auf der Musterrechnung erläutern wir Ihnen Begriffe und geben Ihnen einen einfachen Überblick, wie sich Ihre Rechnung zusammensetzt.
Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und den gültigen Preisen.
Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetznetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Die Stromsteuer/Energiesteuer sind durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuern auf den Energieverbrauch.
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kun- den, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verbrauchsstelle erfasst.
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Diese Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der StromNEV entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Erdgas wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann.
Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.