Probleme beim Energierechnung bezahlen? Wir helfen Ihnen

Wenn es finanziell bei Ihnen einmal eng ist und Sie einen Abschlag für Strom oder Erdgas bzw. die Energierechnung nicht zahlen können, dann helfen wir Ihnen. Denn wir sind auch in schwierigen Zeiten Ihr verlässlicher Partner in Ostsachen. 

Die Bank hat die Zahlung nicht ausgeführt. Was passiert jetzt?

Dies kann verschiedene Gründe haben, wenn eine Bank eine Buchung nicht vornimmt.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann erhalten Sie in den nächsten Tagen einen Brief oder eine E-Mail von uns. Dort erfahren Sie, wie es mit Ihrer Abbuchung konkret weitergeht.

Sie haben die Zahlung selbst bei Ihrer Bank beauftragt? Dann fragen Sie direkt bei Ihrer Bank nach. Bitte erledigen Sie dies in den nächsten Tagen.

Warum habe ich eine Mahnung trotz Zahlung erhalten?

Bitte prüfen Sie Ihren Kontoauszug und schauen Sie:

  • ob der Betrag von Ihrem Konto abgebucht wurde,
  • ob der abgebuchte Betrag mit dem zu zahlenden Abschlagsbetrag bzw. dem Rechnungsbetrag übereinstimmt,
  • ob das Vertragskonto im Verwendungszweck korrekt ist.

Ist alles richtig, dann senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges – gern per E-Mail an service-enso@SachsenEnergie.de. Bitte schreiben Sie in den Betreff der E-Mail das Wort Zahlungsnachweis. Vielen Dank.

Alternativ rufen Sie uns einfach kostenfrei an: 0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 19:00 Uhr, Sa. 08:00 – 14:00 Uhr) oder kommen Sie direkt in unsere Energie-Treffs. EnergieTreff - Unser Service für Sie vor Ort

Wie kann ich Mahnungen verhindern?

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir kümmern uns darum, dass Ihre Zahlungen pünktlich und in der richtigen Höhe auf Ihrem Kundenkonto ankommen. Verfügt Ihr Bankkonto dann am Abbuchungstag über die entsprechende Deckung, sind Mahnungen für Strom und Erdgas für Sie kein Thema.

Zahlen Sie Ihre Stromabschläge und Rechnungen per Überweisung, dann achten Sie bitte darauf, dass diese pünktlich und in der richtigen Höhe auf Ihrem Kundenkonto ankommen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihr Vertragskonto an. Sie finden dieses auf der Rechnung oder auf allen Schreiben von uns.

Im Onlineservice finden Sie unter dem Menüpunkt Abschläge ändern/anzeigen alle offenen Beträge und die jeweiligen Zahlungstermine. Schauen Sie am besten gleich mal rein. Zum Onlineservice

Ich habe bezahlt. Wohin kann ich den Nachweis für meine Zahlung senden?

Bitte senden Sie als Nachweis eine Kopie des Kontoauszuges oder der Bareinzahlungsquittung an service-enso@SachsenEnergie.de. Geben Sie im Betreff Ihr Vertragskonto und das Wort Zahlungsnachweis an. So können wir Ihre Zahlung unverzüglich Ihrem Kundenkonto zuordnen. Bitte schreiben Sie in die E-Mail Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie dann einfach an, falls wir noch Fragen an Sie haben. Vielen Dank.

Was passiert, wenn ich meinen monatlichen Abschlag oder meine Rechnung nicht zahlen kann?

Zahlen Sie den monatlichen Abschlag für Strom oder Erdgas bzw. die Energierechnung nicht pünktlich oder nicht vollständig, dann erinnern wir Sie mit einer Mahnung daran. Dadurch entstehen für Sie Mahnkosten. Zahlen Sie auch dann nicht, kann es zunächst zur Androhung der Sperrung und letztendlich zur Sperrung des Stromzählers oder Gaszählers kommen.

Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung für Sie. Rufen Sie uns dafür kostenfrei unter
0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 15:00 Uhr) an. Oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an:
service-enso@SachsenEnergie.de

Wie erhalte ich einen Zahlungsaufschub, um die Rechnung zu begleichen?

Handeln Sie schnell, dann entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Rufen Sie uns einfach kostenfrei unter 0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 15:00 Uhr) an oder senden Sie eine E-Mail: service-enso@SachsenEnergie.de. Bitte schreiben Sie Ihre Telefonnummer in die E-Mail, wir rufen Sie dann bei Rückfragen an. Im gemeinsamen Austausch finden wir eine Lösung für Sie.

Lassen Sie es gar nicht erst bis zur Mahnung oder Sperrung kommen. Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Am besten zahlen Sie Ihre monatlichen Abschläge für Strom oder Erdgas und die Rechnung per SEPA-Lastschrift. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat beauftragen Sie uns, zum vereinbarten Termin die monatlichen Abschläge und Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abzubuchen. So stauen sich größere Beträge gar nicht erst auf.  

Formular SEPA-Lastschrift (158 KB PDF)


Alternativ können Sie Ihre Abschläge und den Rechnungsbetrag per Überweisung zahlen:

IBAN: DE47 8505 0000 0460 0782 03
Bank: Commerzbank AG
Kontoinhaber: SachsenEnergie AG
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto ein. Dieses finden Sie auf allen Schreiben von uns.

Wenn eine Sperrung des Stromzählers oder Gaszählers angekündigt wurde, ist schnelles Handeln notwendig!

  • Überweisen Sie sofort den gesamten offenen Betrag an:
    IBAN: DE47 8505 0000 0460 0782 03
    Bank: Commerzbank AG
    Kontoinhaber: SachsenEnergie AG

    Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto ein. Dieses finden Sie auf allen Schreiben von uns.
     
  • Senden Sie uns den Nachweis per E-Mail an service-enso@SachsenEnergie.de. Bitte schreiben Sie Ihr Vertragskonto - finden Sie auf dem Schreiben - und das Wort Zahlungsnachweis in den Betreff. Dadurch wird Ihre E-Mail sofort bearbeitet. Denn erst wenn der offene Betrag vollständig bezahlt ist und wir dies auf Ihrem Kontoauszug sehen, wird Ihr Zähler nicht gesperrt. Oder Sie bringen den Zahlungsnachweis direkt in unsere Energie-Treffs. EnergieTreff - Unser Service für Sie vor Ort
     
  • Wenn Barzahlen für Sie einfacher ist, dann erhalten Sie von uns einen persönlichen Zahlschein – per Post, E-Mail oder SMS. Mit diesem persönlichen Zahlschein können Sie den offenen Betrag in einem Geschäft in Ihrer Nähe bezahlen. Wenn Sie dies wünschen, dann rufen Sie uns sofort kostenfrei unter 0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 19:00 Uhr, Sa. 08:00 -14:00 Uhr) an. Dies ist bis zu einem maximalen Betrag von 999,99 € möglich. Beim Barzahlen arbeiten wir mit dem Partner Barzahlen/viacash zusammen.
     
  • Sie können die Sperrung auch mit einer Abwendungsvereinbarung vermeiden. Diese erhalten Sie von uns gemeinsam mit der Sperrankündigung. Abwendungsvereinbarung bedeutet: Sie zahlen die offenen Beträge zu einem späteren, mit uns vereinbarten Termin. Für alle zukünftigen Abschläge gilt dann Vorkasse, das heißt: Sie zahlen diese künftig immer zum Ersten jeden Monats.

    Sie möchten die Abwendungsvereinbarung nutzen? Dafür muss diese vor der Sperrung bei uns eingehen. Denken Sie bitte ans Unterschreiben!

Hier finden Sie die Abwendungsvereinbarung (150 KB PDF)

 
Zahlungen per paypal sind nicht möglich.
 
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie den offenen Betrag nicht sofort oder vollständig bezahlen können. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung.
 
Ist der Stromzähler oder Gaszähler erst einmal gesperrt, dann wird dieser erst entsperrt, wenn Sie die offenen Beträge vollständig bezahlt haben. Liegt uns der Nachweis für die Bezahlung vor, dann beauftragen wir umgehend den Netzbetreiber, damit Ihr Zähler wieder entsperrt wird. Dennoch kann es einige Zeit dauern, bis Sie wieder Strom oder Erdgas haben. Außerdem sind Sperren und Entsperren kostenpflichtig - die offenen Beträge erhöhen sich dadurch noch einmal.
 
Lassen Sie es gar nicht so weit kommen, sprechen Sie mit uns oder holen Sie sich bei Bedarf Hilfe und Rat bei unseren Partnern.

Ich bin nicht zuhause. Wird trotzdem gesperrt?

Ja. Der zuständige Netzbetreiber wird den Zähler auch dann sperren, wenn Sie nicht zuhause sind. Es bringt auch nichts, wenn Sie den Zutritt zum Zähler verhindern. Dies führt dann bei Gericht zu einer Klage auf Zutritt und Sperrung. Dadurch entstehen weitere Kosten. Am besten Sie melden sich kostenfrei bei uns: 0800 6686868 (Mo. – Fr. 07:00 – 15:00 Uhr). Im gemeinsamen Gespräch suchen wir nach Lösungen, um die Sperrung doch noch zu vermeiden.

Wie kann ich die Versorgungsunterbrechung zukünftig verhindern?

Bevor der Stromzähler oder Gaszähler gesperrt wird, muss einiges passieren: Die Abschläge und/oder Rechnungen wurden nicht bezahlt – auch nach mehrmaliger Mahnung nicht. Erst dann erhalten Sie die Sperrandrohung von uns.

Lesen Sie deshalb alle Schreiben von uns und rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 19:00 Uhr, Sa. 08:00 - 14:00 Uhr) an, wenn Sie einmal einen Betrag nicht zahlen können. Oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an: service-enso@SachsenEnergie.de. In einem gemeinsamen Termin finden wir eine Lösung.

Wie lange dauert es bis wieder angeschaltet wird?

Sobald wir den Nachweis erhalten haben, dass alle offenen Beträge bezahlt sind, beauftragen wir unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber mit der Wiederinbetriebnahme Ihres Zählers. Der Zähler wird schnellstmöglich - manchmal noch am selben Tag - entsperrt. Das hängt ganz davon ab, wann genau wir den Nachweis über die Zahlung von Ihnen erhalten.

Der Stromzähler kann auch entsperrt werden, wenn Sie nicht zuhause sind. Zu Ihrer eigenen Sicherheit schalten Sie den Stromzähler selbst wieder ein. So ist sichergestellt, dass kein elektrisches Gerät z. B. Fön oder Herd angeht, wenn Sie nicht zuhause sind.

Ein Gaszähler kann vom Netzbetreiber erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Installateur die Anlage geprüft hat. Den Installateur für die Anlagenprüfung beauftragen Sie bitte selbstständig.

Wie hoch sind die Kosten für Mahnung, Sperrung, Wiederinbetriebnahme?

Die Kosten für Mahnungen, Sperrung und Wiederinbetriebnahme sind in den Ergänzenden Bedingungen für das jeweilige Medium geregelt. Die genauen Höhen finden Sie hier:

Sie brauchen weitere Hilfe? Als regionaler Energieversorger kooperieren wir eng mit dem Sozialamt, dem Jobcenter und Schuldnerberatungen. Klicken Sie einfach auf die Links und schauen Sie sich die Angebote an.

Sollten Sie bereits in Kontakt mit dem Jobcenter, dem Sozialamt oder einer Schuldnerberatung sein, dann rufen Sie uns bitte gemeinsam mit Ihrem Berater an:
0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 15:00 Uhr). In einem gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung für Sie.  

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