Ja. Der zuständige Netzbetreiber wird den Zähler auch dann sperren, wenn Sie nicht zuhause sind. Es bringt auch nichts, wenn Sie den Zutritt zum Zähler verhindern. Dies führt dann bei Gericht zu einer Klage auf Zutritt und Sperrung. Dadurch entstehen weitere Kosten. Am besten Sie melden sich kostenfrei bei uns: 0800 6686868 (Mo. – Fr. 07:00 – 15:00 Uhr). Im gemeinsamen Gespräch suchen wir nach Lösungen, um die Sperrung doch noch zu vermeiden.
Bevor der Stromzähler oder Gaszähler gesperrt wird, muss einiges passieren: Die Abschläge und/oder Rechnungen wurden nicht bezahlt – auch nach mehrmaliger Mahnung nicht. Erst dann erhalten Sie die Sperrandrohung von uns.
Lesen Sie deshalb alle Schreiben von uns und rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 6686868 (Mo. - Fr. 07:00 - 19:00 Uhr, Sa. 08:00 - 14:00 Uhr) an, wenn Sie einmal einen Betrag nicht zahlen können. Oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an: service-enso@SachsenEnergie.de. In einem gemeinsamen Termin finden wir eine Lösung.
Sobald wir den Nachweis erhalten haben, dass alle offenen Beträge bezahlt sind, beauftragen wir unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber mit der Wiederinbetriebnahme Ihres Zählers. Der Zähler wird schnellstmöglich - manchmal noch am selben Tag - entsperrt. Das hängt ganz davon ab, wann genau wir den Nachweis über die Zahlung von Ihnen erhalten.
Der Stromzähler kann auch entsperrt werden, wenn Sie nicht zuhause sind. Zu Ihrer eigenen Sicherheit schalten Sie den Stromzähler selbst wieder ein. So ist sichergestellt, dass kein elektrisches Gerät z. B. Fön oder Herd angeht, wenn Sie nicht zuhause sind.
Ein Gaszähler kann vom Netzbetreiber erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Installateur die Anlage geprüft hat. Den Installateur für die Anlagenprüfung beauftragen Sie bitte selbstständig.
Die Kosten für Mahnungen, Sperrung und Wiederinbetriebnahme sind in den Ergänzenden Bedingungen für das jeweilige Medium geregelt. Die genauen Höhen finden Sie hier: