Preise
Eintarifzähler
gültig ab 01.04.2022 |
netto1 |
brutto2 |
Verbrauchspreis
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
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28,68 ct/kWh
184,55 €/Jahr
30,12 €/Jahr
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34,13 ct/kWh
219,61 €/Jahr
35,84 €/Jahr
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Zweitarifzähler
gültig ab 01.04.2022 |
netto3 |
brutto2 |
Verbrauchspreis HT4
Verbrauchspreis NT4
Grundpreis
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung
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28,68 ct/kWh
23,27 ct/kWh
210,99 €/Jahr
30,12 €/Jahr
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34,13 ct/kWh
27,69 ct/kWh
251,08 €/Jahr
35,84 €/Jahr
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1 Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
2 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
3Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
4 Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020:
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Montag - Freitag |
Samstag |
Sonn- und Feiertag |
Hochtarif (HT) |
06:00 - 22:00 Uhr |
09:00 - 22:00 Uhr |
keine |
Niedertarif (NT) |
00:00 - 06:00 Uhr,
22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 09:00 Uhr,
22:00 - 24:00 Uhr |
00:00 - 24:00 Uhr |
Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.
Produktdetails
Liefergebiet |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung) |
Vertragserstlaufzeit |
keine |
Kündigungsfrist |
zwei Wochen |
Verbrauch |
bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung |
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. |
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Hinweis zur Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit es sich um Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG handelt. Für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden wird ein Zuschlag auf die Verbrauchspreise von 1,20 ct/kWh netto bzw. 1,43 ct/kWh brutto erhoben.