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Information zu Ihrer Entlastung
Wir informierten unsere Kunden per Post oder im Onlineservice zu den Entlastungen im Rahmen der Energiepreisbremsen.
Falls Sie kein Schreiben erhalten haben, profitieren Sie entweder bereits zu 100 % von günstigen Preisen unterhalb der Preisbremse oder Ihre Entlastung wird automatisch in der nächsten Rechnung berücksichtigt.
Die Strompreisbremse einfach erklärt
Stand: 03.04.2023
Unter den Voraussetzungen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) greift die Strompreisbremse vom 01.03.2023 bis vorerst 31.12.2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
Video
Energiepreisbremsen einfach erklärt
Die Energiepreisbremsen sollen Entlastung bis Ende 2023 bringen. (03.04.2023)
Strompreisbremse zusammengefasst
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh (in der Regel Haushalte und kleine Unternehmen) funktioniert die Strompreisbremse so:
Für 80 % ihres für 2023 zu Grunde gelegten Jahresverbrauchs (Kontingent) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis von 40 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) brutto (inklusive Umsatzsteuer) berechnet.
Liegt der vertraglich vereinbarte Stromverbrauchspreis über dem Referenzpreis, greift die Strompreisbremse und der Staat übernimmt die Differenz.
Das heißt: Die Strompreisbremse entlastet Kunden, deren Stromverbrauchspreis über 40 ct/kWh brutto liegt.
Das gilt für unsere Kunden
Die SachsenEnergie mit der Marke ENSO ist derzeit einer der wenigen kommunalen Versorger in Deutschland, deren Strompreis für die meisten Privat- und Gewerbekunden-Stromtarife unter 40 ct/kWh und damit unterhalb der staatlichen Strompreisbremse liegt.
SachsenEnergie-Kunden haben damit schon jetzt einen niedrigeren Stromverbrauchspreis für 100 Prozent ihres tatsächlichen Stromverbrauchs.
In der Regel
In der Regel zahlen Haushalte sowie kleinere Unternehmen unabhängig von ihrem vertraglich vereinbarten Stromverbrauchspreis für 80 % des zu Grunde gelegten Jahresverbrauchs maximal 40 ct/kWh. Für die Energie, die darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Stromverbrauchspreis.
Energiesparen ist also weiterhin sinnvoll und finanziell zu empfehlen. Der Grundpreis richtet sich nach Ihrem Stromtarif und bleibt unverändert.
Wer profitiert von der Strompreisbremse?
Grundsätzlich sind alle Stromkunden durch die Strompreisbremse für jede Verbrauchsstelle entlastungsberechtigt.
Die jeweilige Höhe der Entlastung hängt maßgeblich von der Verbrauchsprognose für die Verbrauchsstelle beziehungsweise dem an der Verbrauchsstelle gemessenen Jahresverbrauch ab.
Weiterhin kommt es darauf an, ob die Verbrauchsstelle mit einem SLP-Zähler (Standardlastprofil – in der Regel bei Privatkunden und kleinere Geschäftskunden) oder einem RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung – in der Regel bei Großkunden) ausgestattet ist.
Personen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen, die von der Europäischen Union sanktioniert sind oder die im Eigentum oder unter Kontrolle sanktionierter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, sind von der Strompreisbremse ausgeschlossen. Kunden, auf die eine dieser Einschränkungen zutrifft, sind verpflichtet, uns diesen Umstand unverzüglich anzuzeigen.
Ab wann
Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Unter den Voraussetzungen des StromPBG startet die Strompreisbremse im März 2023 und gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Vorerst ist die Dauer der Preisbremse bis Ende 2023 begrenzt. Sie kann von der Bundesregierung aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Sie wünschen ein Gespräch zu den Energiepreisbremsen?
Gern können Sie sich über die kostenfreie Telefonhotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Funktions- und Wirkungsweise der Preisbremsen informieren.
Die Hotline ist unter folgender Rufnummer erreichbar: 0800 78 88 900